Sonderpädagogischer Dienst

Mit der Änderung des Schulgesetzes zur schulischen Inklusion Baden-Württemberg zum 15. Juli 2015 ist Inklusion integraler Bestandteil des Bildungswesens in BadenWürttemberg. Erziehung, Bildung und Ausbildung von Schülerinnen und Schülern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebot ist Aufgabe aller Schulen. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) unterstützen die allgemeinen Schulen hierbei bedarfsgerecht.
Eine wesentliche Unterstützungsleistung der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren stellt dabei der sonderpädagogische Dienst an allgemeinbildenden und an beruflichen Schulen dar.

Das Strukturbild unterscheidet besondere Fördermaßnahmen von sonderpädagogischer Beratung und Unterstützung und sonderpädagogischen Bildungsangeboten und weist die jeweiligen Zuständigkeiten aus.

Der Sonderpädagogische Dienst unterstützt die allgemeinbildenden Schulen bei der Klärung des optimalen Förderortes für ein Kind, das dort auffällig wird in Form von:

  • Beratung der beteiligten Lehrer und Eltern
  • Diagnostik- Klärung des sonderpädagogischen Förderbedarfs in Kooperation mit den Eltern, den Lehrkräften der allg. Schulen und weiteren Fachdiensten.
  • Mitwirkung bei der Förder-/ggf. Hilfeplanung der allgemeinen Schule in Kooperation mit den Eltern und ggf. außerschulischen Leistungs- und Kostenträgern.
  • zeitlich begrenzte Sonderpädagogische Förderung betroffener Schüler "im Rahmen des Unterrichts in arbeitsteiligen Verfahren", wenn erwartet werden kann, dass die Schüler hierdurch dem Bildungsgang der allgemeinen Schule folgen können.
  • Gutachten mit Vorschlägen zur weiteren Beschulung
  • Unterstützung der Schulen beim Aufbau geeigneter Hilfesysteme und Förderkonzepte

Die am sonderpädagogischen Dienst beteiligten Lehrkräfte an der Förderschule Zell a.H. sind Sonderschullehrer, die sich selbst organisieren und ihre Arbeit inhaltlich definieren und strukturieren.